منحةBM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion VII

Lehrpraxisförderung

عن هذه الفرصة

Für angehende Ärztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin erfolgt im Anschluss an den Spitalsturnus die verpflichtende Ausbildung im Fach Allgemeinmedizin. Diese wird im Rahmen einer Lehrpraxis bei einer/m Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin, in einer Lehrgruppenpraxis oder in einem Lehrambulatorium absolviert. Sie bildet den letzten Ausbildungsabschnitt für angehende Allgemeinmediziner. Die geförderte Ausbildung in der Lehr(gruppen)praxis kann entweder in Form einer Direktanstellung der Turnusärztin/des Turnusarztes in der Lehr(gruppen)praxis oder durch Weiterbeschäftigung der Turnusärztin/des Turnusar

المصدر

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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar