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EAG-Investitionszuschüsse Windkraftanlagen

عن هذه الفرصة

Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §57 Abs. 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung einer Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW. Anträge auf Förderung durch Investitionszuschuss können von natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden, die beabsichtigen Windkraftanlage mit einer Engpassleistung von 20 kW bis 1 MW zu errichten.

المصدر

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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar