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Förderung von Photovoltaikanlagen an Fassaden
عن هذه الفرصة
Wien: Gefördert werden neu installierte bauwerksintegrierte Photovoltaik-Elemente (BIPV), die Teile einer Warm- oder Kaltfassade sind und Fassadenbauteile ganz oder teilweise ersetzen, sowie PV-Anlagen, die der Fassade vorgehängt werden. Die PV-Anlagen müssen mindestens 500 Volllaststunden aufweisen. Die Förderung kann auch für weitere vertikale Bauwerke, wie beispielsweise Lärmschutzwände, beantragt werden. Ausgenommen sind Einzellösungen, wie zum Beispiel einzelne Balkonmodule an Balkonbrüstungen. Förderanträge können von natürlichen und juristischen Personen gestellt werden. PV-Anlagen an Fassade
المصدر
مصدر هذه المعلومات هو transparenzportal.gv.at. تحقق هناك من الأهلية والموعد النهائي قبل التقديم.
Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar