FörderungBM für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Sektion II (Mobilität), Abteilung II/2 (Infrastrukturfinanzierung - ökonomische Angelegenheiten der Eisenbahn)

Privatbahnförderung

Über diese Ausschreibung

Der Bund kann gemäß Privatbahngesetz 2004, BGBL, I/39, vom 30. April 2004, Finanzierungsbeiträge für Schieneninfrastruktur von Haupt- und Nebenbahnen gewähren, deren Betreiber ein im Bundesbahngesetz nicht angeführtes Eisenbahnunternehmen ist.

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar