FörderungAmt der Vorarlberger Landesregierung

Förderung Bauliche Kulturgüter

Über diese Ausschreibung

Vorarlberg: Förderung der Restaurierung baulicher Kulturgüter, ausgenommen Natursteinmauern, außerhalb von Schutzgebieten im Sinne des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung. Bauliche Kulturgüter sind Gebäude von historischer bzw. orts- und landschaftsbildlicher Bedeutung (z.B. bäuerliche Anwesen, Heuhütten, Holzschindelbedachungen), talschaftstypische Holzzäunungen, Kleinobjekte (z.B. Kapellen, Bildstöcke, Weg- und Feldkreuze, Gedenktafeln), Historische Weganlagen (z.B. alte Alp- und Maisäßwege, Kirch- bzw. Messwege) sowie (neue) „Kulturwegprojekte“ bei Einbeziehung in das örtliche oder reg

Quelle

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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar