FörderungBM für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Sektion VI (Klima), Abteilung FC VI (Finanzen und Controlling)

Förderungen für Nationalparks

Über diese Ausschreibung

Der Bund beteiligt sich, geregelt durch Art. 15a B-VG mit dem/den jeweiligen Bundesland/Bundesländern, an der Finanzierung der Nationalparkgesellschaften, die die wertvollsten Gebiete Österreichs unter Schutz stellen und Schutzgebiete von internationaler Bedeutung darstellen. Die Zielsetzungen der Nationalparks sind die Errichtung und der Betrieb der Nationalparkgesellschaften durch die internationale Anerkennung nach den Kriterien für die Kategorie II – Nationalpark – der Weltnaturschutzunion (IUCN – Internation Union for Conservation of Nature), den Schutz und Erhalt des jeweiligen Nationalp

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar