FörderungNÖ Agrarbezirksbehörde

Förderung für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes

Über diese Ausschreibung

Niederösterreich: Gefördert wird die Erhaltung des „ländlichen Wegenetzes“. Als „ländliches Wegenetz“ im Sinne dieser Richtlinien gelten: alle Straßen, außer Bundesautobahnen, Bundesschnellstraßen, Landesstraßen B und L, Forststraßen, Mautstraßen und Straßen im Ortsgebiet (§ 2 Abs. 1 Z 15 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159 idgF).

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar