FörderungAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 8 - Umwelt, Naturschutz und Klimaschutzkoordination
Projektförderung Naturschutz Kärnten
Über diese Ausschreibung
Kärnten: Mit den Mitteln aus der Kärntner Naturschutzabgabe sowie den Ersatzgeldern (§12 K-NSG 2002) können Maßnahmen und Projekte zur Erreichung der Ziele des Kärntner Naturschutzgesetzes und dessen Verordnungen sowie der sonstigen naturschutzrelevanten Rechtsvorschriften und Übereinkommen auf Landes-, Bundes- und EU- bzw. internationaler Ebene gefördert bzw. finanziert werden - insbesonders: Entwicklungsmaßnahmen, Grundlagenermittlungen, Öffentlichkeitsarbeit, Pflegemaßnahmen, Vertragsnaturschutzprogramme, Kauf/Pacht von Grundstücken.
Quelle
Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.
Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar