FörderungLand Baden-Wuerttemberg
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr
Über diese Ausschreibung
Wenn Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen in den öffentlichen Personennahverkehr investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung · Fördergebiet: Baden-Württemberg
Quelle
Diese Angaben stammen von foerderdatenbank.de. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.
Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar