FörderungLand Baden-Wuerttemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Öffentlicher Personennahverkehr

Über diese Ausschreibung

Wenn Sie als Kommune oder Verkehrsunternehmen in den öffentlichen Personennahverkehr investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung · Fördergebiet: Baden-Württemberg

Quelle

Diese Angaben stammen von foerderdatenbank.de. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar