FörderungLand Baden-Wuerttemberg
Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr
Über diese Ausschreibung
Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung · Fördergebiet: Baden-Württemberg
Quelle
Diese Angaben stammen von foerderdatenbank.de. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.
Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar