FörderungLand Baden-Wuerttemberg

Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierunggesetzes – Rad- und Fußverkehr

Über diese Ausschreibung

Wenn Sie als Kommune oder Unternehmen in verkehrswichtige Anlagen für den Rad- und/oder Fußverkehr investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Kommune, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung · Fördergebiet: Baden-Württemberg

Quelle

Diese Angaben stammen von foerderdatenbank.de. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar