FörderungLand Schleswig-Holstein

Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)

Über diese Ausschreibung

Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer planen, freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Privatperson · Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Quelle

Diese Angaben stammen von foerderdatenbank.de. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar