FörderungLand Schleswig-Holstein

Soforthilfen Flutkatastrophe Ostsee

Über diese Ausschreibung

Wenn Sie als Gemeinde, Kreis, Amt, Kommunalunternehmen oder Zweckverband Schäden an Ihrer Infrastruktur – zum Beispiel Häfen, Strände oder Promenaden – reparieren, die durch die Flutkatastrophe vom 19.10.2023 bis 21.10.2023 entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Kommune, Öffentliche Einrichtung · Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Quelle

Diese Angaben stammen von foerderdatenbank.de. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar