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Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern
À propos de cet appel
Die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung wird mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 EUR pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenanhänger mit E-Antrieb. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Unternehmen · Fördergebiet: bundesweit
Origine
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Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar