SubventionLand Bayern
Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege – WoLeRaF)
À propos de cet appel
Wenn Sie neue ambulant betreute Wohngemeinschaften für Pflegebedürftige einrichten, Kurzzeitpflegeplätze schaffen oder mit Einzelprojekten zur Verbesserung der Pflege beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung · Fördergebiet: Bayern
Origine
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Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar