SubsidieBundeskanzleramt, Abteilung I/17 Förderungskontrolle
Reisen von Schulklassen und Schülerinnen- und Schülergruppen zu Organen und Einrichtungen der EU
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Gefördert werden Reisen von Schulklassen oder Schülerinnen- und Schülergruppen ab der 9. Schulstufe (Polytechnische Schulen, mittlere und höhere Schulen, Berufsschulen) nach Brüssel bzw. in andere europäische Städte, in denen ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union ihren Sitz hat, wenn zumindest ein Organ oder eine Einrichtung der Europäischen Union besucht wird. Zusätzlich wird ein Besuch der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union empfohlen.
Bron
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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar