SubsidieSozial- und Weiterbildungsfonds gem. § 22 AÜG

Aus- und Weiterbildungen (Unterstützung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ABM

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Aus- und Weiterbildungen gem. § 3 der SWF-Leistungsordnung idgF müssen zu einer verbesserten Einsatzfähigkeit der Zeitarbeitskräfte führen, kontinuierliche Beschäftigung ermöglichen und die dafür förderliche Qualifikation vermitteln. Unter Aus- und Weiterbildungen werden z.B. Metall-, Elektro-, Schweiß- oder Werkmeisterausbildungen, bis hin zu Sprachkursen oder diverse Aus- und Weiterbildungen speziell für Angestellte verstanden. Die Werkmeisterin/Werkmeister-Ausbildungen bedürfen einer positiven Genehmigung des Vorstandes. Tatsächlich aufgewendete Aus- und Weiterbildungskosten (Kurs- und Prüf

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