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Koordinierungsstellen AusBildung bis 18

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Die Förderung richtet sich an durchführende Trägerorganisationen (Koordinierungsstellen AusBildung bis 18 - KOST AB18). Diese verfolgen das Ziel, das gesamte Unterstützungssystem im Bereich der AusBildung bis 18 zu überblicken, alle Zielgruppen der Ausbildungspflicht bestmöglich zu informieren und die einzelnen Angebote zur Erreichung der größtmöglichen Wirksamkeit systemübergreifend zu vernetzen und zu koordinieren. Insbesondere ausbildungspflichtige Jugendliche und deren Erziehungsberechtigte werden im Rahmen der administrativen Fallbegleitung des Meldesystems der AB18 von den KOST AB18 bei

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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar