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Kärnten: Für Kosten, die im Rahmen einer Gründung oder Übernahme eines touristischen Unternehmens entstehen, erhalten Sie einen Zuschuss von max. 15 %. Diesen Zuschuss gewährt zur Hälfte die OeHT und zur anderen Hälfte der KWF. Ein Antrag dafür muss ausschließlich bei der OeHT gestellt werden.

Źródło

Te informacje pochodzą z transparenzportal.gv.at. Przed złożeniem wniosku sprawdź tam warunki udziału i termin.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar