SubsídioAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 1 - Gemeinwohl, Wohnen und Sport

Zuschüsse zu Lohnkosten für Menschen mit Behinderung

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Kärnten: Zuschüsse zu Lohnkosten gem. § 11 Abs 2 K-ChG für Menschen mit Behinderung zur Erlangung oder Erhalt eines Arbeitsplatzes am freien Arbeitsmarkt, sofern nicht andere Fördergeber z.B. AMS oder Sozialministeriumsservice Unterstützungen gewähren. Die Zuschüsse werden direkt an den Arbeitgeber ausbezahlt.

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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar