SubsídioAmt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie

Erhaltung des ländlichen Straßennetzes durch den Fonds zur Erhaltung ländlicher Straßen (FELS)

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Salzburg: Rechtsträger von ländlichen Straßen und Wegen (Gemeinden, Interessenten- und Güterweggenossenschaften, Einzelpersonen), die Mitglieder des Fonds zur Erhaltung des ländlichen Straßennetzes sind, werden bei der Instandhaltung, Instandsetzung und Erneuerung von ländlichen Straßen, Wegen und Brücken organisatorisch, finanziell und fachtechnisch unterstützt, um nachhaltig eine funktionstaugliche verkehrssichere ländliche Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen. Die Fondskommission entscheidet auf Vorschlag der Geschäftsführung über die Vergabe der Förderungen. Die Förderungshöhe bemisst sich auf Grun

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