SubsídioSektion Kunst und Kultur des zuständigen Bundesministeriums
Förderung im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbekonvention
Sobre este edital
Förderungen zur Erhaltung, Verbreitung und Unterstützung des kulturellen Erbes in Verbindung mit der UNESCO Welterbekonvention. Durch die von den Mitgliedsstaaten der UNESCO geschlossene Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten Kultur- und Naturgüter mit einem außergewöhnlichen universellen Wert für die gesamte Menschheit zu schützen und zu erhalten. Im Rahmen von regionalen oder überregionalen, thematisch ausgerichteten Sonderprojekten können zeitlich begrenzte Förderungen gewährt werden.
Fonte
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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar