SubsídioLand Schleswig-Holstein

Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)

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Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen. · Förderart: Zuschuss · Förderberechtigte: Kommune, Verband/Vereinigung · Fördergebiet: Schleswig-Holstein

Fonte

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Förderdatenbank des Bundes (BMWE), CC BY 4.0, changed by Gondar