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Qualitäts-Journalismus: Förderung der Aus- und Fortbildung

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Einrichtungen, deren Hauptaufgabe die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von journalistischen Mitarbeiter:innen von Medienunternehmen ist und die dafür von repräsentativer Bedeutung sind, können Fördermittel gewährt werden. Zur Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Fortbildung von Journalist:innen, ausgenommen Aspirant:innen, bei Einrichtungen gemäß § 9 QJF-G kann Medieninhaber:innen von Tages-, Wochenzeitungen, Online-Medien oder Magazinen ein Zuschuss in Höhe von 50 vH der nachgewiesenen Aus- und Fortbildungskosten gewährt werden, wobei der Zuschuss pro Jahr höchstens 50 000 Euro pro

Kaynak

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