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Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus

عن هذه الفرصة

Zuschüsse in Form einer Inklusionsförderung oder einer InklusionsförderungPlus / Frauen können Dienstgeber:innen für begünstigte Mitarbeiter:innen gewährt werden. Die Höhe der Inklusionsförderung beträgt monatlich 30% des Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen. Die monatliche Obergrenze beträgt € 1.000,-. Die Höhe der InklusionsförderungPlus beträgt 37,5% des monatlichen Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen (Inklusionsförderung zuzüglich eines Zuschlages iHv. 25%, monatliche Obergrenze € 1.250,-)

المصدر

مصدر هذه المعلومات هو transparenzportal.gv.at. تحقق هناك من الأهلية والموعد النهائي قبل التقديم.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar