FörderungBe-FIT - Sozialministeriumservice

Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus

Über diese Ausschreibung

Zuschüsse in Form einer Inklusionsförderung oder einer InklusionsförderungPlus / Frauen können Dienstgeber:innen für begünstigte Mitarbeiter:innen gewährt werden. Die Höhe der Inklusionsförderung beträgt monatlich 30% des Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen. Die monatliche Obergrenze beträgt € 1.000,-. Die Höhe der InklusionsförderungPlus beträgt 37,5% des monatlichen Bruttogehalts, ohne Sonderzahlungen (Inklusionsförderung zuzüglich eines Zuschlages iHv. 25%, monatliche Obergrenze € 1.250,-)

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar