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EAG-Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse

عن هذه الفرصة

Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §57a Abs 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung einer Anlage auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung bis 50 kWel, wenn die Anlage 1.einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% erreicht, 2.dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Feinstaub aufweist, 3.über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und 4.über ein Konzept der Rohstoffversorgung zumindest für die ersten fünf Betriebsjahre verfügt. Anträge auf Förderung durch Investitionszu

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