FörderungOeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG
EAG-Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse
Über diese Ausschreibung
Gegenstand des Investitionszuschusses sind Investitionen gemäß §57a Abs 1 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Dies umfasst Investitionen für die Neuerrichtung einer Anlage auf Basis von Biomasse mit einer Engpassleistung bis 50 kWel, wenn die Anlage 1.einen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 60% erreicht, 2.dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung von Feinstaub aufweist, 3.über einen dem Stand der Technik entsprechenden Wärmezähler verfügt und 4.über ein Konzept der Rohstoffversorgung zumindest für die ersten fünf Betriebsjahre verfügt. Anträge auf Förderung durch Investitionszu
Quelle
Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.
Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar