FörderungAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken
Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L
Über diese Ausschreibung
Kärnten: Förderung von aktiven (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Maßnahmen am Gebäude wie z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Antragsteller können sein: Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.
Quelle
Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.
Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar