FörderungAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken

Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L

Über diese Ausschreibung

Kärnten: Förderung von aktiven (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Maßnahmen am Gebäude wie z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Antragsteller können sein: Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar