HibeAmt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 9 - Straßen und Brücken
Lärmschutzmaßnahmen Landesstraßen B+L
Bu çağrı hakkında
Kärnten: Förderung von aktiven (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden) und passiven (Maßnahmen am Gebäude wie z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) Lärmschutzmaßnahmen für Gebiete, welche einer unzumutbaren Lärmbelästigung ausgesetzt sind. Antragsteller können sein: Eigentümer des Gebäudes, Hausverwaltung oder Mieter mit Zustimmung des Eigentümers.
Kaynak
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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar