FörderungBM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen

Über diese Ausschreibung

Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz). Sie bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben haben um die Anerkennung bzw. berufliche Verwertung ihrer Kompetenzen zu erleichtern. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden. Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind: Umfassende Information und Beratung über das Anerk

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar