SubsidieBM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sektion IX
Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen
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Anlaufstellen für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen sind Beratungsstellen gem. § 5 (1) AuBG (Anerkennungs- und Bewertungsgesetz). Sie bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen, die formelle Qualifikationen im Ausland erworben haben um die Anerkennung bzw. berufliche Verwertung ihrer Kompetenzen zu erleichtern. Durch die Nutzung bestehender Potenziale soll dem Fachkräftemangel begegnet und eine qualifikationsadäquate Beschäftigung erleichtert werden. Die gesetzlich festgelegten Aufgaben der Anlaufstellen sind: Umfassende Information und Beratung über das Anerk
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