보조금Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft
Förderung der Beaufsichtigung von Pflichtschülern
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Oberösterreich: Gefördert wird die Beaufsichtigung von Schülern/innen bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn, in der Mittagspause und nach Schulschluss bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels. Die Kosten der Beaufsichtigung hat pro Semester der jeweilige Schulerhalter zu tragen. Durch die ggst. Förderung können die vom Schulerhalter getragenen Beaufsichtigungskosten bis zu 50% vom Land übernommen werden. Antragsberechtigt sind Schulerhalter allgemeinbildender Pflichtschulen; ausgenommen sind Schulstandorte, die ganztägig geführt werden.
출처
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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar