资助项目Amt der oö. Landesregierung Direktion Kultur und Gesellschaft - Abteilung Gesellschaft

Förderung der Beaufsichtigung von Pflichtschülern

关于该项目

Oberösterreich: Gefördert wird die Beaufsichtigung von Schülern/innen bis zu 15 Minuten vor Schulbeginn, in der Mittagspause und nach Schulschluss bis zur Abfahrt des entsprechenden Verkehrsmittels. Die Kosten der Beaufsichtigung hat pro Semester der jeweilige Schulerhalter zu tragen. Durch die ggst. Förderung können die vom Schulerhalter getragenen Beaufsichtigungskosten bis zu 50% vom Land übernommen werden. Antragsberechtigt sind Schulerhalter allgemeinbildender Pflichtschulen; ausgenommen sind Schulstandorte, die ganztägig geführt werden.

来源

这些信息来自 transparenzportal.gv.at。申请前请在该网站核实资格要求和截止日期。

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar