منحةLand Niederösterreich
Förderung der Archäologie
عن هذه الفرصة
Niederösterreich: In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zu feldarchäologischen Untersuchungen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von archäologischen Funden aus Grabungen in NÖ angesucht werden. Archäologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. 533/1923 in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 müssen von der zuständigen Behörde mittels Bescheid genehmigt sein. Die Durchführung der Untersuchungen ist im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur vorzunehmen.
المصدر
مصدر هذه المعلومات هو transparenzportal.gv.at. تحقق هناك من الأهلية والموعد النهائي قبل التقديم.
Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar