ГрантLand Niederösterreich

Förderung der Archäologie

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Niederösterreich: In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zu feldarchäologischen Untersuchungen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von archäologischen Funden aus Grabungen in NÖ angesucht werden. Archäologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. 533/1923 in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 müssen von der zuständigen Behörde mittels Bescheid genehmigt sein. Die Durchführung der Untersuchungen ist im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur vorzunehmen.

Источник

Эти сведения получены с transparenzportal.gv.at. Перед подачей заявки проверьте там условия участия и срок.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar