资助项目Land Niederösterreich

Förderung der Archäologie

关于该项目

Niederösterreich: In der Abteilung Kunst und Kultur kann um Förderung von Arbeiten zu feldarchäologischen Untersuchungen und der wissenschaftlichen Aufarbeitung von archäologischen Funden aus Grabungen in NÖ angesucht werden. Archäologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes vom 25. September 1923, BGBl. 533/1923 in der Fassung BGBl. I Nr. 170/1999 müssen von der zuständigen Behörde mittels Bescheid genehmigt sein. Die Durchführung der Untersuchungen ist im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt und der Abteilung Kunst und Kultur vorzunehmen.

来源

这些信息来自 transparenzportal.gv.at。申请前请在该网站核实资格要求和截止日期。

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar