منحةSozial- und Weiterbildungsfonds gem. § 22 AÜG

Überbrückungsgeld (Unterstützung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ÜG

عن هذه الفرصة

Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Stehzeiten in Höhe von 154 % des dafür aufgewendeten Bruttolohns/- gehalts bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen). Folgende Varianten bezüglich Dauer der Stehzeit und Dauer der Behaltefrist sind förderbar: 1 bis 10 Arbeitstage Stehzeit und 15 Arbeitstage Behaltefrist 11 bis 15 Arbeitstage Stehzeit und 20 Arbeitstage Behaltefrist 16 bis 20 Arbeitstage Stehzeit

المصدر

مصدر هذه المعلومات هو transparenzportal.gv.at. تحقق هناك من الأهلية والموعد النهائي قبل التقديم.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar