SubventionSozial- und Weiterbildungsfonds gem. § 22 AÜG
Überbrückungsgeld (Unterstützung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ÜG
À propos de cet appel
Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Stehzeiten in Höhe von 154 % des dafür aufgewendeten Bruttolohns/- gehalts bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen). Folgende Varianten bezüglich Dauer der Stehzeit und Dauer der Behaltefrist sind förderbar: 1 bis 10 Arbeitstage Stehzeit und 15 Arbeitstage Behaltefrist 11 bis 15 Arbeitstage Stehzeit und 20 Arbeitstage Behaltefrist 16 bis 20 Arbeitstage Stehzeit
Origine
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Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar