보조금Sozial- und Weiterbildungsfonds gem. § 22 AÜG

Überbrückungsgeld (Unterstützung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ÜG

이 공고에 대해

Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Stehzeiten in Höhe von 154 % des dafür aufgewendeten Bruttolohns/- gehalts bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen). Folgende Varianten bezüglich Dauer der Stehzeit und Dauer der Behaltefrist sind förderbar: 1 bis 10 Arbeitstage Stehzeit und 15 Arbeitstage Behaltefrist 11 bis 15 Arbeitstage Stehzeit und 20 Arbeitstage Behaltefrist 16 bis 20 Arbeitstage Stehzeit

출처

이 정보의 출처는 transparenzportal.gv.at입니다. 지원하기 전에 그곳에서 자격과 마감일을 확인하세요.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar