FörderungSozial- und Weiterbildungsfonds gem. § 22 AÜG

Überbrückungsgeld (Unterstützung von gewerbl. Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen) - ÜG

Über diese Ausschreibung

Während überlassungsfreier Zeiten (Stehzeiten) fördert der SWF gegenüber dem Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen Stehzeiten in Höhe von 154 % des dafür aufgewendeten Bruttolohns/- gehalts bis zur Höhe der gem. § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage (Bruttolohn/-gehalt samt schnittfähiger Zulagen und Zuschläge und anteiliger Sonderzahlungen). Folgende Varianten bezüglich Dauer der Stehzeit und Dauer der Behaltefrist sind förderbar: 1 bis 10 Arbeitstage Stehzeit und 15 Arbeitstage Behaltefrist 11 bis 15 Arbeitstage Stehzeit und 20 Arbeitstage Behaltefrist 16 bis 20 Arbeitstage Stehzeit

Quelle

Diese Angaben stammen von transparenzportal.gv.at. Prüfen Sie dort die Teilnahmevoraussetzungen und die Frist, bevor Sie sich bewerben.

Bundesministerium für Finanzen, Transparenzdatenbank, data.gv.at, CC BY 4.0, shortened by Gondar